Arbeitszeit

Homeoffice und Gehalt: Was ändert sich finanziell?

Homeoffice spart Pendelkosten, bringt steuerliche Vorteile – und verändert die Verhandlungsposition.

Die Homeoffice-Pauschale 2026: Pro Homeoffice-Tag können 6 € als Werbungskosten geltend gemacht werden, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage). Das ist kein steuerfreier Zuschuss vom Arbeitgeber, sondern ein Abzug in der Steuererklärung. Wer 200 Tage im Homeoffice arbeitet, kann also 1.200 € Werbungskosten geltend machen.

Pendlerpauschale vs. Homeoffice-Pauschale: An Tagen im Homeoffice kann keine Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Wer 3 von 5 Tagen im Homeoffice arbeitet, kann die Pendlerpauschale nur für 2 Tage pro Woche nutzen. Im Gegenzug steigt die Homeoffice-Pauschale. Die Gesamtentlastung ist oft ähnlich – aber bei längeren Arbeitswegen lohnt sich das Büro steuerlich mehr.

Arbeitszimmer: Wer ein abgeschlossenes Arbeitszimmer hat, das ausschließlich beruflich genutzt wird, kann die anteiligen Kosten (Miete, Heizung, Strom) als Werbungskosten abziehen. Seit 2023 gilt: Entweder die Homeoffice-Pauschale oder das Arbeitszimmer – nicht beides.

Firmenwagen und Homeoffice: Wer einen Firmenwagen nach der 1-%-Regel versteuert, muss beachten, dass der Arbeitsweg-Anteil (0,03 % je km täglich) nur für Tage gilt, an denen tatsächlich gefahren wird. Im Homeoffice entfällt dieser Teil des geldwerten Vorteils.

Gehaltsverhandlung: Arbeitgeber bieten Homeoffice-Tage zunehmend als Benefit an. Wer 4 Tage Homeoffice pro Woche statt 2 verhandelt, spart bei 30 km Arbeitsweg ca. 150–200 € monatliche Pendelkosten netto. Das entspricht einer effektiven Nettolohnerhöhung.

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Häufige Fragen

Muss ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung angeben?

Ja, du musst sie aktiv als Werbungskosten eintragen. Sie wird nicht automatisch berücksichtigt. Homeoffice-Tage solltest du das Jahr über dokumentieren.

Kann mein Arbeitgeber mir einen steuerfreien Homeoffice-Zuschuss zahlen?

Nein – einen pauschalen steuerfreien Homeoffice-Zuschuss gibt es nicht direkt. Der Arbeitgeber kann aber z. B. Arbeitsmittel (Monitor, Stuhl, Headset) steuerfrei stellen oder die Internetpauschale anteilig übernehmen.

Wie ändert sich mein Netto, wenn ich ins Homeoffice wechsle?

Das Brutto-Netto-Verhältnis ändert sich nicht. Aber die effektiven verfügbaren Mittel steigen durch gesparte Pendelkosten und Verpflegungsausgaben. Der Unterschied kann 100–300 € monatlich ausmachen.

Kann ich Homeoffice-Kosten abziehen, wenn ich keinen eigenen Raum habe?

Ja – die Homeoffice-Pauschale gilt auch für Arbeiten am Küchentisch oder Wohnzimmer. Du brauchst kein abgetrenntes Arbeitszimmer. Der Pauschalbetrag von 6 €/Tag ist ohne Einzelnachweis absetzbar.